Sigmaringendorf

BW
Baden-Württemberg Sigmaringen PLZ 72517 3.698 Einwohner
Grundsteuer A 530 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 500 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +160 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08437105

Grundsteuer für Sigmaringendorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Sigmaringendorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 500 % liegt Sigmaringendorf auf Platz 122 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 89 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Sigmaringendorf liegt 177 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Sigmaringen

Von den 25 Gemeinden im Kreis Sigmaringen hat Sigmaringendorf den 14.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 496 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 500 % gestiegen (+160 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für Sigmaringendorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Sigmaringendorf 500 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 177 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 300,00 € im Jahr bzw. 75,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 500 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 500 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Sigmaringendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Sigmaringendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 340 % 0 %
2025 530 % 500 % +160 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Sigmaringen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Sigmaringen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
7 Schwenningen 1.668 580 % 2025
8 Pfullendorf 13.496 560 % 2025
9 Krauchenwies 5.060 550 % 2025
10 Neufra 1.849 545 % 2025
11 Sigmaringen 16.756 530 % 2025
12 Beuron 624 520 % 2025
13 Mengen 10.114 510 % 2025
14 Sigmaringendorf 3.698 500 % 2025
15 Hohentengen 4.151 498 % 2025
16 Herbertingen 4.778 455 % 2025
17 Meßkirch 8.776 450 % 2025
18 Leibertingen 2.260 400 % 2025
19 Inzigkofen 2.969 392 % 2025
20 Bingen 2.703 390 % 2025
21 Illmensee 2.005 390 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Sigmaringendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Sigmaringendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Sigmaringendorf bei 500 %, für die Grundsteuer A bei 530 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Sigmaringendorf hoch?

Mit 500 % liegt Sigmaringendorf auf Platz 122 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 89 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Sigmaringendorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 500 % gestiegen (+160 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Sigmaringendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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