Bräunlingen

BW
Baden-Württemberg Schwarzwald-Baar-Kreis PLZ 78199 5.843 Einwohner
Grundsteuer A 482 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 450 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08326006

Grundsteuer für Bräunlingen berechnen
Auf einen Blick

So steht Bräunlingen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 450 % liegt Bräunlingen auf Platz 183 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 83 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Bräunlingen liegt 127 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis

Von den 20 Gemeinden im Kreis Schwarzwald-Baar-Kreis hat Bräunlingen den 11.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 501 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 430 % auf 450 % gestiegen (+20 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 430 %).

Rechenbeispiel für Bräunlingen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bräunlingen 450 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 127 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 270,00 € im Jahr bzw. 67,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 450 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 450 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bräunlingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bräunlingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 375 % 430 % –
2023 (vor der Reform) 375 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 375 % 430 % 0 %
2025 482 % 450 % +20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Schwarzwald-Baar-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Vöhrenbach 3.575 670 % 2025
5 Gütenbach 1.018 580 % 2025
6 Schonach im Schwarzwald 3.747 580 % 2025
7 Bad Dürrheim 13.084 565 % 2025
8 St. Georgen im Schwarzwald 12.262 510 % 2025
9 Unterkirnach 2.444 510 % 2025
10 Blumberg 9.847 500 % 2024
11 Bräunlingen 5.843 450 % 2025
12 Hüfingen 8.048 442 % 2025
13 Königsfeld im Schwarzwald 5.898 435 % 2025
14 Villingen-Schwenningen 89.766 422 % 2025
15 Donaueschingen 21.734 415 % 2025
16 Mönchweiler 2.736 390 % 2025
17 Brigachtal 5.026 380 % 2025
18 Dauchingen 3.807 360 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (20 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bräunlingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bräunlingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bräunlingen bei 450 %, für die Grundsteuer A bei 482 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Bräunlingen hoch?

Mit 450 % liegt Bräunlingen auf Platz 183 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 83 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bräunlingen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 430 % auf 450 % gestiegen (+20 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 430 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bräunlingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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