Grundsteuer-Hebesatz Unterkirnach
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Unterkirnach in Baden-Württemberg.
Unterkirnach
BWBerechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰ | Nichtwohnen: 1,30 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08326065
Was bedeutet der Hebesatz von 510 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 510 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Unterkirnach.
Hebesatz-Entwicklung in Unterkirnach
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 430 % | 390 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 430 % | 430 % | +40 % |
| 2024 (vor der Reform) | 470 % | 470 % | +40 % |
| 2025 | 410 % | 510 % | +40 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Straßberg | 2.466 | 430 % | 2025 |
| Beimerstetten | 2.466 | 245 % | 2025 |
| Scheer | 2.468 | 630 % | 2025 |
| Gaiberg | 2.446 | 200 % | 2025 |
| Braunsbach | 2.480 | 470 % | 2025 |
| Hardt | 2.482 | 350 % | 2024 |
Grundsteuer in Unterkirnach
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Unterkirnach?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Unterkirnach bei 510 %, für die Grundsteuer A bei 410 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Unterkirnach?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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