Unterkirnach

BW
Baden-Württemberg PLZ 78089 2.462 Einwohner
Grundsteuer A 410 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 510 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +40 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08326065

Grundsteuer für Unterkirnach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 510 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 510 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Unterkirnach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Unterkirnach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 430 % 390 %
2023 (vor der Reform) 430 % 430 % +40 %
2024 (vor der Reform) 470 % 470 % +40 %
2025 410 % 510 % +40 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Straßberg 2.466 430 % 2025
Beimerstetten 2.466 245 % 2025
Scheer 2.468 630 % 2025
Gaiberg 2.446 200 % 2025
Braunsbach 2.480 470 % 2025
Hardt 2.482 350 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Unterkirnach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Unterkirnach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Unterkirnach bei 510 %, für die Grundsteuer A bei 410 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Unterkirnach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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