Grundsteuer-Hebesatz Blumberg
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Blumberg in Baden-Württemberg.
Blumberg
BWBerechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰ | Nichtwohnen: 1,30 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08326005
Was bedeutet der Hebesatz von 500 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 500 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Blumberg.
Hebesatz-Entwicklung in Blumberg
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 500 % | 500 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 500 % | 500 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 500 % | 500 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Weil im Schönbuch | 10.012 | 140 % | 2025 |
| Schwaikheim | 10.015 | 270 % | 2025 |
| Wildberg | 10.023 | 470 % | 2025 |
| Dettingen an der Erms | 10.028 | 270 % | 2025 |
| Willstätt | 10.047 | 375 % | 2025 |
| Walzbachtal | 9.938 | 170 % | 2025 |
Grundsteuer in Blumberg
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Blumberg?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Blumberg bei 500 %, für die Grundsteuer A bei 500 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Blumberg?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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