Adelmannsfelden

BW
Baden-Württemberg Ostalbkreis PLZ 73486 1.721 Einwohner
Grundsteuer A 700 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08136003

Grundsteuer für Adelmannsfelden berechnen
Auf einen Blick

So steht Adelmannsfelden im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 350 % liegt Adelmannsfelden auf Platz 370 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 64 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Adelmannsfelden liegt 27 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Ostalbkreis

Von den 42 Gemeinden im Kreis Ostalbkreis hat Adelmannsfelden den 23.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 364 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 350 % gesunken (-50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Adelmannsfelden

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Adelmannsfelden 350 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 27 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 210,00 € im Jahr bzw. 52,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Adelmannsfelden.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Adelmannsfelden

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 400 % 0 %
2025 700 % 350 % -50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ostalbkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ostalbkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
16 Abtsgmünd 7.560 380 % 2025
17 Westhausen 6.131 375 % 2025
18 Jagstzell 2.339 370 % 2025
19 Hüttlingen 6.079 360 % 2025
20 Oberkochen 7.679 360 % 2024
21 Durlangen 2.711 355 % 2025
22 Ruppertshofen 1.944 355 % 2025
23 Adelmannsfelden 1.721 350 % 2025
24 Rainau 3.332 350 % 2025
25 Gschwend 4.563 345 % 2025
26 Schechingen 2.239 340 % 2025
27 Bartholomä 2.043 334 % 2025
28 Ellwangen (Jagst) 24.589 330 % 2025
29 Heuchlingen 1.855 325 % 2025
30 Neuler 3.281 300 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (42 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Adelmannsfelden

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Adelmannsfelden?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Adelmannsfelden bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 700 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Adelmannsfelden hoch?

Mit 350 % liegt Adelmannsfelden auf Platz 370 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 64 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Adelmannsfelden den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 350 % gesunken (-50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Adelmannsfelden?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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