Neuler

BW
Baden-Württemberg Ostalbkreis PLZ 73491 3.281 Einwohner
Grundsteuer A 590 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 300 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08136046

Grundsteuer für Neuler berechnen
Auf einen Blick

So steht Neuler im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 300 % liegt Neuler auf Platz 509 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Neuler liegt 23 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Ostalbkreis

Von den 42 Gemeinden im Kreis Ostalbkreis hat Neuler den 30.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 364 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 300 % gesunken (-80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %).

Rechenbeispiel für Neuler

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neuler 300 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 23 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 180,00 € im Jahr bzw. 45,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neuler.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neuler

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 365 % 380 % –
2023 (vor der Reform) 365 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 365 % 380 % 0 %
2025 590 % 300 % -80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ostalbkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ostalbkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
23 Adelmannsfelden 1.721 350 % 2025
24 Rainau 3.332 350 % 2025
25 Gschwend 4.563 345 % 2025
26 Schechingen 2.239 340 % 2025
27 Bartholomä 2.043 334 % 2025
28 Ellwangen (Jagst) 24.589 330 % 2025
29 Heuchlingen 1.855 325 % 2025
30 Neuler 3.281 300 % 2025
31 Mögglingen 4.300 290 % 2025
32 Täferrot 982 290 % 2025
33 Spraitbach 3.400 285 % 2025
34 Göggingen 2.558 280 % 2025
35 Heubach 10.241 280 % 2025
36 Iggingen 2.629 280 % 2025
37 Waldstetten 7.018 280 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (42 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Neuler

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuler?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neuler bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 590 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Neuler hoch?

Mit 300 % liegt Neuler auf Platz 509 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neuler den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 300 % gesunken (-80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuler?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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