Grundsteuer-Hebesatz Jagstzell
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Jagstzell in Baden-Württemberg.
Jagstzell
BWBerechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰ | Nichtwohnen: 1,30 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08136035
Was bedeutet der Hebesatz von 370 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 370 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Jagstzell.
Hebesatz-Entwicklung in Jagstzell
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 380 % | 410 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 380 % | 410 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 380 % | 410 % | 0 % |
| 2025 | 600 % | 370 % | -40 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Hausen im Wiesental | 2.363 | 245 % | 2025 |
| Ottenbach | 2.358 | 263 % | 2025 |
| Lobbach | 2.371 | 290 % | 2025 |
| Wolpertshausen | 2.344 | 470 % | 2025 |
| Kürnbach | 2.383 | 275 % | 2025 |
| Hochdorf | 2.386 | 320 % | 2024 |
Grundsteuer in Jagstzell
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Jagstzell?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Jagstzell bei 370 %, für die Grundsteuer A bei 600 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Jagstzell?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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