Westerrönfeld

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24784 4.897 Einwohner
Grundsteuer A 220 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 460 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058172

Grundsteuer für Westerrönfeld berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 460 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 460 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Westerrönfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Westerrönfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 360 %
2023 (vor der Reform) 320 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 360 % 0 %
2025 220 % 460 % +100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schacht-Audorf 4.855 396 % 2025
Tönning 4.838 532 % 2025
Molfsee 4.983 480 % 2025
Appen 4.786 415 % 2025
Süsel 5.008 425 % 2024
Osterrönfeld 5.050 415 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Westerrönfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Westerrönfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Westerrönfeld bei 460 %, für die Grundsteuer A bei 220 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Westerrönfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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