Osterrönfeld

SH
Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde PLZ 24783 4.957 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 415 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058124

Grundsteuer für Osterrönfeld berechnen
Auf einen Blick

So steht Osterrönfeld im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 415 % liegt Osterrönfeld auf Platz 577 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 47 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Osterrönfeld liegt 6 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat Osterrönfeld den 65.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 397 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 335 % auf 415 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 335 %).

Rechenbeispiel für Osterrönfeld

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Osterrönfeld 415 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 6 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 249,00 € im Jahr bzw. 62,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 415 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 415 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Osterrönfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Osterrönfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 335 % 335 % –
2023 (vor der Reform) 335 % 335 % 0 %
2024 (vor der Reform) 335 % 335 % 0 %
2025 400 % 415 % +80 %
2026 400 % 415 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
58 Schacht-Audorf 4.804 421 % 2026
59 Schierensee 324 421 % 2026
60 Sehestedt 771 421 % 2026
61 Haale 501 420 % 2026
62 Karby 526 420 % 2026
63 Nortorf 7.251 420 % 2026
64 Stafstedt 370 420 % 2026
65 Osterrönfeld 4.957 415 % 2026
66 Padenstedt 1.762 412 % 2026
67 Friedrichsholm 398 410 % 2026
68 Tüttendorf 1.302 407 % 2026
69 Westensee 1.500 406 % 2026
70 Bünsdorf 514 400 % 2026
71 Ellerdorf 504 400 % 2026
72 Emkendorf 1.310 400 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (165 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Osterrönfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Osterrönfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Osterrönfeld bei 415 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Osterrönfeld hoch?

Mit 415 % liegt Osterrönfeld auf Platz 577 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 47 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Osterrönfeld den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 335 % auf 415 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 335 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Osterrönfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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