Schacht-Audorf

SH
Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde PLZ 24790 4.804 Einwohner
Grundsteuer A 339 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 421 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +25 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058140

Grundsteuer für Schacht-Audorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Schacht-Audorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 421 % liegt Schacht-Audorf auf Platz 528 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 50 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 % – genau auf diesem Niveau.

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat Schacht-Audorf den 57.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 397 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 367 % auf 421 % gestiegen (+54 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 396 %).

Rechenbeispiel für Schacht-Audorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schacht-Audorf 421 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also gleich viel. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 252,60 € im Jahr bzw. 63,15 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 421 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 421 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schacht-Audorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schacht-Audorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 339 % 367 % –
2023 (vor der Reform) 339 % 367 % 0 %
2024 (vor der Reform) 339 % 370 % +3 %
2025 339 % 396 % +26 %
2026 339 % 421 % +25 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
51 Neu Duvenstedt 111 432 % 2026
52 Büdelsdorf 10.371 430 % 2026
53 Strande 1.421 430 % 2026
54 Gokels 572 425 % 2026
55 Klein Wittensee 226 425 % 2026
56 Mühbrook 528 422 % 2026
57 Borgstedt 1.737 421 % 2026
58 Schacht-Audorf 4.804 421 % 2026
59 Schierensee 324 421 % 2026
60 Sehestedt 771 421 % 2026
61 Haale 501 420 % 2026
62 Karby 526 420 % 2026
63 Nortorf 7.251 420 % 2026
64 Stafstedt 370 420 % 2026
65 Osterrönfeld 4.957 415 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (165 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schacht-Audorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schacht-Audorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schacht-Audorf bei 421 %, für die Grundsteuer A bei 339 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Schacht-Audorf hoch?

Mit 421 % liegt Schacht-Audorf auf Platz 528 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 50 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schacht-Audorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 367 % auf 421 % gestiegen (+54 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 396 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schacht-Audorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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