Büdelsdorf

SH
Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde PLZ 24782 10.371 Einwohner
Grundsteuer A 295 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 430 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058034

Grundsteuer für Büdelsdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Büdelsdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 430 % liegt Büdelsdorf auf Platz 498 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 54 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Büdelsdorf liegt 9 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat Büdelsdorf den 52.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 397 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 430 % gestiegen (+50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %).

Rechenbeispiel für Büdelsdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Büdelsdorf 430 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 9 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 258,00 € im Jahr bzw. 64,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Büdelsdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Büdelsdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 380 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 380 % 0 %
2025 295 % 430 % +50 %
2026 295 % 430 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
45 Rieseby 2.745 441 % 2026
46 Rumohr 795 441 % 2026
47 Haby 552 440 % 2026
48 Noer 834 440 % 2026
49 Rade b. Hohenwestedt 99 440 % 2026
50 Fleckeby 2.000 436 % 2026
51 Neu Duvenstedt 111 432 % 2026
52 Büdelsdorf 10.371 430 % 2026
53 Strande 1.421 430 % 2026
54 Gokels 572 425 % 2026
55 Klein Wittensee 226 425 % 2026
56 Mühbrook 528 422 % 2026
57 Borgstedt 1.737 421 % 2026
58 Schacht-Audorf 4.804 421 % 2026
59 Schierensee 324 421 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (165 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Büdelsdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Büdelsdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Büdelsdorf bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 295 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Büdelsdorf hoch?

Mit 430 % liegt Büdelsdorf auf Platz 498 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 54 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Büdelsdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 430 % gestiegen (+50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Büdelsdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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