Rümpel

SH
Schleswig-Holstein PLZ 23843 1.329 Einwohner
Grundsteuer A 444 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 367 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -23 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01062065

Grundsteuer für Rümpel berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 367 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 367 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rümpel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rümpel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 390 %
2023 (vor der Reform) 370 % 390 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 390 % 0 %
2025 444 % 367 % -23 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Gülzow 1.328 422 % 2025
Bokholt-Hanredder 1.348 486 % 2025
Emkendorf 1.352 400 % 2025
Kröppelshagen-Fahrendorf 1.353 515 % 2025
Schwabstedt 1.353 544 % 2025
Schafstedt 1.303 478 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rümpel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rümpel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rümpel bei 367 %, für die Grundsteuer A bei 444 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rümpel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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