Kröppelshagen-Fahrendorf

SH
Schleswig-Holstein Herzogtum Lauenburg PLZ 21039 1.351 Einwohner
Grundsteuer A 784 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 515 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01053072

Grundsteuer für Kröppelshagen-Fahrendorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Kröppelshagen-Fahrendorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 515 % liegt Kröppelshagen-Fahrendorf auf Platz 199 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 81 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Kröppelshagen-Fahrendorf liegt 94 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Herzogtum Lauenburg

Von den 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg hat Kröppelshagen-Fahrendorf den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 375 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 425 % auf 515 % gestiegen (+90 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 425 %).

Rechenbeispiel für Kröppelshagen-Fahrendorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Kröppelshagen-Fahrendorf 515 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 94 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 309,00 € im Jahr bzw. 77,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 515 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 515 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kröppelshagen-Fahrendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kröppelshagen-Fahrendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 425 % –
2023 (vor der Reform) 380 % 425 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 425 % 0 %
2025 784 % 515 % +90 %
2026 784 % 515 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Herzogtum Lauenburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Bälau 235 570 % 2026
2 Hollenbek 474 560 % 2026
3 Ratzeburg 14.952 554 % 2026
4 Groß Grönau 3.761 541 % 2026
5 Mölln 19.513 532 % 2026
6 Lauenburg/Elbe 11.701 531 % 2026
7 Kröppelshagen-Fahrendorf 1.351 515 % 2026
8 Schwarzenbek 16.923 506 % 2026
9 Borstorf 303 502 % 2026
10 Alt-Mölln 833 500 % 2026
11 Aumühle 3.241 500 % 2026
12 Büchen 6.783 500 % 2026
13 Dassendorf 3.397 500 % 2026
14 Escheburg 4.009 500 % 2026
15 Geesthacht 33.955 500 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (132 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Kröppelshagen-Fahrendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kröppelshagen-Fahrendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kröppelshagen-Fahrendorf bei 515 %, für die Grundsteuer A bei 784 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Kröppelshagen-Fahrendorf hoch?

Mit 515 % liegt Kröppelshagen-Fahrendorf auf Platz 199 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 81 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Kröppelshagen-Fahrendorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 425 % auf 515 % gestiegen (+90 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 425 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kröppelshagen-Fahrendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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