Bokholt-Hanredder

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25335 1.348 Einwohner
Grundsteuer A 603 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 486 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +61 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01056008

Grundsteuer für Bokholt-Hanredder berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 486 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 486 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bokholt-Hanredder.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bokholt-Hanredder

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 390 %
2023 (vor der Reform) 360 % 390 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 425 % +35 %
2025 603 % 486 % +61 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Emkendorf 1.352 400 % 2025
Schwabstedt 1.353 544 % 2025
Kröppelshagen-Fahrendorf 1.353 515 % 2025
Wakendorf II 1.357 331 % 2025
Eddelak 1.357 363 % 2025
Breiholz 1.361 357 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Bokholt-Hanredder

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bokholt-Hanredder?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bokholt-Hanredder bei 486 %, für die Grundsteuer A bei 603 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bokholt-Hanredder?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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