Neuwittenbek

SH
Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde PLZ 24161 1.220 Einwohner
Grundsteuer A 466 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058112

Grundsteuer für Neuwittenbek berechnen
Auf einen Blick

So steht Neuwittenbek im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 400 % liegt Neuwittenbek auf Platz 629 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 41 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Neuwittenbek liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat Neuwittenbek den 70.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 397 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 400 % gestiegen (+70 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Neuwittenbek

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neuwittenbek 400 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 240,00 € im Jahr bzw. 60,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neuwittenbek.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neuwittenbek

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 466 % 400 % +70 %
2026 466 % 400 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
67 Friedrichsholm 398 410 % 2026
68 Tüttendorf 1.302 407 % 2026
69 Westensee 1.500 406 % 2026
70 Bünsdorf 514 400 % 2026
71 Ellerdorf 504 400 % 2026
72 Emkendorf 1.310 400 % 2026
73 Hoffeld 178 400 % 2026
74 Neuwittenbek 1.220 400 % 2026
75 Loose 905 396 % 2026
76 Brügge 1.150 393 % 2026
77 Damendorf 432 392 % 2026
78 Fockbek 6.634 390 % 2026
79 Holzdorf 857 390 % 2026
80 Langwedel 1.558 390 % 2026
81 Lohe-Föhrden 425 390 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (165 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Neuwittenbek

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuwittenbek?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neuwittenbek bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 466 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Neuwittenbek hoch?

Mit 400 % liegt Neuwittenbek auf Platz 629 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 41 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neuwittenbek den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 400 % gestiegen (+70 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuwittenbek?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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