Grundsteuer-Hebesatz Holzdorf
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Holzdorf in Schleswig-Holstein.
Holzdorf
SHBerechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058082
Was bedeutet der Hebesatz von 390 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 390 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Holzdorf.
Hebesatz-Entwicklung in Holzdorf
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 390 % | 390 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 390 % | 390 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 390 % | 390 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Jörl | 873 | 553 % | 2025 |
| Hamwarde | 874 | 390 % | 2024 |
| Stuvenborn | 871 | 390 % | 2025 |
| Elmenhorst | 870 | 338 % | 2025 |
| Ostrohe | 877 | 449 % | 2025 |
| Elpersbüttel | 877 | 448 % | 2025 |
Grundsteuer in Holzdorf
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Holzdorf?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Holzdorf bei 390 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Holzdorf?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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