Oelsnitz/Vogtl.

SN
Sachsen Vogtlandkreis PLZ 08606 9.930 Einwohner
Grundsteuer A 320 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 440 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +10 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14523300

Grundsteuer für Oelsnitz/Vogtl. berechnen
Auf einen Blick

So steht Oelsnitz/Vogtl. im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 440 % liegt Oelsnitz/Vogtl. auf Platz 83 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 76 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen liegt bei 405 %, Oelsnitz/Vogtl. liegt 35 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Vogtlandkreis

Von den 37 Gemeinden im Kreis Vogtlandkreis hat Oelsnitz/Vogtl. den 12.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 427 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 430 % auf 440 % gestiegen (+10 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 430 %).

Rechenbeispiel für Oelsnitz/Vogtl.

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Oelsnitz/Vogtl. 440 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 405 €, also 35 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 264,00 € im Jahr bzw. 66,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 440 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 440 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oelsnitz/Vogtl..

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oelsnitz/Vogtl.

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 430 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 430 % 0 %
2025 – 440 % +10 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Vogtlandkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Vogtlandkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
9 Neumark 2.844 457 % 2024
10 Schöneck/Vogtl. 2.850 450 % 2025
11 Weischlitz 5.551 450 % 2025
12 Adorf/Vogtl. 4.376 440 % 2024
13 Bad Elster 3.502 440 % 2024
14 Markneukirchen 6.951 440 % 2024
15 Mühlental 1.151 440 % 2024
16 Oelsnitz/Vogtl. 9.930 440 % 2025
17 Klingenthal 7.211 435 % 2024
18 Ellefeld 2.350 430 % 2025
19 Lengenfeld 6.786 428 % 2024
20 Auerbach/Vogtl. 17.061 420 % 2024
21 Bad Brambach 1.547 420 % 2024
22 Limbach 1.374 420 % 2024
23 Elsterberg 3.570 415 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (37 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Oelsnitz/Vogtl.

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oelsnitz/Vogtl.?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oelsnitz/Vogtl. bei 440 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Oelsnitz/Vogtl. hoch?

Mit 440 % liegt Oelsnitz/Vogtl. auf Platz 83 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 76 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Oelsnitz/Vogtl. den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 430 % auf 440 % gestiegen (+10 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 430 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oelsnitz/Vogtl.?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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