Hochstadt (Pfalz)

RP
Rheinland-Pfalz Südliche Weinstraße PLZ 76879 2.721 Einwohner
Grundsteuer A 355 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 480 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07337041

Grundsteuer für Hochstadt (Pfalz) berechnen
Auf einen Blick

So steht Hochstadt (Pfalz) im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 480 % liegt Hochstadt (Pfalz) auf Platz 773 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 65 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Hochstadt (Pfalz) liegt 6 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Südliche Weinstraße

Von den 75 Gemeinden im Kreis Südliche Weinstraße hat Hochstadt (Pfalz) den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 470 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 411 % auf 480 % gestiegen (+69 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 411 %).

Rechenbeispiel für Hochstadt (Pfalz)

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hochstadt (Pfalz) 480 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 6 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 288,00 € im Jahr bzw. 72,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 480 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 480 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hochstadt (Pfalz).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hochstadt (Pfalz)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 326 % 411 % –
2023 (vor der Reform) 355 % 480 % +69 %
2024 (vor der Reform) 355 % 480 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Südliche Weinstraße

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Südliche Weinstraße

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Albersweiler 1.959 570 % 2025
2 Annweiler am Trifels 7.233 560 % 2024
3 Böchingen 750 540 % 2025
4 Eschbach 649 505 % 2025
5 Bad Bergzabern 8.664 485 % 2024
6 Herxheim bei Landau/Pfalz 11.041 485 % 2024
7 Hochstadt (Pfalz) 2.721 480 % 2024
8 Rhodt unter Rietburg 1.130 480 % 2024
9 Essingen 2.255 475 % 2024
10 Gleiszellen-Gleishorbach 768 470 % 2024
11 Maikammer 4.382 470 % 2024
12 Sankt Martin 1.651 470 % 2024
13 Vorderweidenthal 634 470 % 2024
14 Altdorf 937 465 % 2025
15 Billigheim-Ingenheim 3.846 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (75 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hochstadt (Pfalz)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hochstadt (Pfalz)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hochstadt (Pfalz) bei 480 %, für die Grundsteuer A bei 355 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Hochstadt (Pfalz) hoch?

Mit 480 % liegt Hochstadt (Pfalz) auf Platz 773 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 65 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hochstadt (Pfalz) den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 411 % auf 480 % gestiegen (+69 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 411 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hochstadt (Pfalz)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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