Eschbach

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 76831 657 Einwohner
Grundsteuer A 385 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 505 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +40 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07337022

Grundsteuer für Eschbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 505 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 505 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Eschbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Eschbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 %
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +100 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 385 % 505 % +40 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Birnbach 657 465 % 2024
Althornbach 657 512 % 2024
Fließem 656 395 % 2025
Niederburg 656 495 % 2024
Ulmet 656 600 % 2024
Döttesfeld 658 650 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Eschbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Eschbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Eschbach bei 505 %, für die Grundsteuer A bei 385 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Eschbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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