Dieblich

RP
Rheinland-Pfalz Mayen-Koblenz PLZ 56332 2.569 Einwohner
Grundsteuer A 633 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 620 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +145 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07137207

Grundsteuer für Dieblich berechnen
Auf einen Blick

So steht Dieblich im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 620 % liegt Dieblich auf Platz 144 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 93 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Dieblich liegt 134 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Mayen-Koblenz

Von den 87 Gemeinden im Kreis Mayen-Koblenz hat Dieblich den 11.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 505 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 620 % gestiegen (+255 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 475 %).

Rechenbeispiel für Dieblich

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Dieblich 620 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 134 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 372,00 € im Jahr bzw. 93,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 620 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 620 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Dieblich.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Dieblich

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 365 % 475 % +110 %
2024 (vor der Reform) 365 % 475 % 0 %
2025 633 % 620 % +145 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mayen-Koblenz

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mayen-Koblenz

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Oberfell 1.139 700 % 2025
5 Wolken 1.132 700 % 2025
6 Vallendar 9.046 670 % 2025
7 Urbar 3.189 669 % 2025
8 Brodenbach 669 655 % 2025
9 Weitersburg 2.472 655 % 2025
10 Bendorf 17.661 650 % 2025
11 Dieblich 2.569 620 % 2025
12 Mayen 19.794 610 % 2025
13 Brey 1.482 600 % 2025
14 Niederwerth 1.256 600 % 2025
15 Mendig 9.017 593 % 2025
16 Niederfell 971 575 % 2025
17 Thür 1.560 560 % 2024
18 Andernach 29.920 550 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (87 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Dieblich

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Dieblich?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Dieblich bei 620 %, für die Grundsteuer A bei 633 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Dieblich hoch?

Mit 620 % liegt Dieblich auf Platz 144 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 93 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Dieblich den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 620 % gestiegen (+255 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 475 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Dieblich?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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