Bendorf

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 56170 17.623 Einwohner
Grundsteuer A 500 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 650 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07137203

Grundsteuer für Bendorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 650 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 650 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 400 %
2023 (vor der Reform) 395 % 500 % +100 %
2024 (vor der Reform) 395 % 550 % +50 %
2025 500 % 650 % +100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Remagen 17.652 465 % 2024
Sinzig 17.237 465 % 2024
Konz 18.270 465 % 2024
Wörth am Rhein 18.571 465 % 2024
Lahnstein 18.677 540 % 2024
Wittlich 18.971 465 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Bendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bendorf bei 650 %, für die Grundsteuer A bei 500 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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