Niederwerth

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 56179 1.252 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 600 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +35 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07137218

Grundsteuer für Niederwerth berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 600 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 600 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Niederwerth.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Niederwerth

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 395 %
2023 (vor der Reform) 450 % 500 % +105 %
2024 (vor der Reform) 450 % 565 % +65 %
2025 600 % +35 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Nauroth 1.251 530 % 2024
Eppenbrunn 1.253 616 % 2025
Kallstadt 1.251 698 % 2025
Osterspai 1.253 745 % 2025
Stelzenberg 1.254 493 % 2024
Lieser 1.247 465 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Niederwerth

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Niederwerth?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Niederwerth bei 600 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Niederwerth?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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