Urbar

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 56182 3.171 Einwohner
Grundsteuer A 485 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 669 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +104 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07137224

Grundsteuer für Urbar berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 669 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 669 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Urbar.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Urbar

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 325 % 380 %
2023 (vor der Reform) 385 % 565 % +185 %
2024 (vor der Reform) 385 % 565 % 0 %
2025 485 % 669 % +104 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Flörsheim-Dalsheim 3.189 565 % 2025
Hillesheim 3.193 650 % 2025
Sohren 3.197 478 % 2024
Höhn 3.207 465 % 2024
Harthausen 3.209 465 % 2024
Hochdorf-Assenheim 3.131 485 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Urbar

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Urbar?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Urbar bei 669 %, für die Grundsteuer A bei 485 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Urbar?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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