Grundsteuer-Hebesatz Willich
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Willich (Viersen) in Nordrhein-Westfalen.
Willich
NWBerechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Quelle: Regionaldatenbank bzw. Bund der Steuerzahler NRW (differenzierte Sätze), Stand 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05166036
Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.
So steht Willich im Vergleich da
Im Bundesland
Mit 556 % liegt Willich auf Platz 338 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 15 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Willich liegt 155 Prozentpunkte darunter.
Im Landkreis Viersen
Von den 9 Gemeinden im Kreis Viersen hat Willich den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 566 %.
Entwicklung
Seit 2022 ist der Hebesatz B von 495 % auf 556 % gestiegen (+61 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 545 %).
Rechenbeispiel für Willich
Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Willich 556 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 155 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 333,60 € im Jahr bzw. 83,40 € pro Quartal.
Was bedeutet der Hebesatz von 556 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 556 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Willich.
Hebesatz-Entwicklung in Willich
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 260 % | 495 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 260 % | 495 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 310 % | 545 % | +50 % |
| 2025 | 545 % | 556 % | +11 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Viersen
| Platz | Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Grefrath | 15.050 | 625 % | 2026 |
| 2 | Kempen | 33.897 | 616 % | 2026 |
| 3 | Schwalmtal | 18.833 | 582 % | 2025 |
| 4 | Nettetal | 41.711 | 578 % | 2025 |
| 5 | Tönisvorst | 29.296 | 577 % | 2025 |
| 6 | Brüggen | 16.204 | 572 % | 2026 |
| 7 | Willich | 49.374 | 556 % | 2025 |
| 8 | Niederkrüchten | 14.601 | 505 % | 2025 |
| 9 | Viersen | 78.227 | 484 % | 2025 |
Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (9 Gemeinden).
Grundsteuer in Willich
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Willich?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Willich bei 556 %, für die Grundsteuer A bei 545 % (Stand 2025).
Ist der Hebesatz in Willich hoch?
Mit 556 % liegt Willich auf Platz 338 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 15 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.
Hat Willich den Hebesatz erhöht?
Seit 2022 ist der Hebesatz B von 495 % auf 556 % gestiegen (+61 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 545 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Willich?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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