Grundsteuer-Hebesatz Tönisvorst
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Tönisvorst (Viersen) in Nordrhein-Westfalen.
Tönisvorst
NWBerechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Quelle: Regionaldatenbank bzw. Bund der Steuerzahler NRW (differenzierte Sätze), Stand 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05166028
Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.
So steht Tönisvorst im Vergleich da
Im Bundesland
Mit 577 % liegt Tönisvorst auf Platz 326 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 18 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Tönisvorst liegt 134 Prozentpunkte darunter.
Im Landkreis Viersen
Von den 9 Gemeinden im Kreis Viersen hat Tönisvorst den 5.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 566 %.
Entwicklung
Seit 2022 ist der Hebesatz B von 500 % auf 577 % gestiegen (+77 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 520 %).
Rechenbeispiel für Tönisvorst
Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Tönisvorst 577 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 134 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 346,20 € im Jahr bzw. 86,55 € pro Quartal.
Was bedeutet der Hebesatz von 577 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 577 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Tönisvorst.
Hebesatz-Entwicklung in Tönisvorst
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 300 % | 500 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 300 % | 500 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 320 % | 520 % | +20 % |
| 2025 | 642 % | 577 % | +57 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Viersen
| Platz | Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Grefrath | 15.050 | 625 % | 2026 |
| 2 | Kempen | 33.897 | 616 % | 2026 |
| 3 | Schwalmtal | 18.833 | 582 % | 2025 |
| 4 | Nettetal | 41.711 | 578 % | 2025 |
| 5 | Tönisvorst | 29.296 | 577 % | 2025 |
| 6 | Brüggen | 16.204 | 572 % | 2026 |
| 7 | Willich | 49.374 | 556 % | 2025 |
| 8 | Niederkrüchten | 14.601 | 505 % | 2025 |
| 9 | Viersen | 78.227 | 484 % | 2025 |
Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (9 Gemeinden).
Grundsteuer in Tönisvorst
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Tönisvorst?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Tönisvorst bei 577 %, für die Grundsteuer A bei 642 % (Stand 2025).
Ist der Hebesatz in Tönisvorst hoch?
Mit 577 % liegt Tönisvorst auf Platz 326 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 18 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.
Hat Tönisvorst den Hebesatz erhöht?
Seit 2022 ist der Hebesatz B von 500 % auf 577 % gestiegen (+77 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 520 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Tönisvorst?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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