Übach-Palenberg

NW
Nordrhein-Westfalen Heinsberg PLZ 52531 24.144 Einwohner
Grundsteuer A 571 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 666 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -14 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Regionaldatenbank bzw. Bund der Steuerzahler NRW (differenzierte Sätze), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05370028

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Übach-Palenberg berechnen
Auf einen Blick

So steht Übach-Palenberg im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 666 % liegt Übach-Palenberg auf Platz 221 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 44 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Übach-Palenberg liegt 45 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Heinsberg

Von den 10 Gemeinden im Kreis Heinsberg hat Übach-Palenberg den 3.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 625 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 680 % auf 666 % gesunken (-14 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 680 %).

Rechenbeispiel für Übach-Palenberg

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Übach-Palenberg 666 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 45 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 399,60 € im Jahr bzw. 99,90 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 666 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 666 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Übach-Palenberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Übach-Palenberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 680 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 680 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 680 % 0 %
2025 571 % 666 % -14 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Heinsberg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Heinsberg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Waldfeucht 9.235 800 % 2026
2 Selfkant 10.771 713 % 2025
3 Übach-Palenberg 24.144 666 % 2025
4 Geilenkirchen 28.605 640 % 2025
5 Hückelhoven 41.148 605 % 2026
6 Wegberg 28.001 596 % 2025
7 Erkelenz 45.239 595 % 2026
8 Gangelt 13.561 571 % 2026
9 Wassenberg 19.687 569 % 2026
10 Heinsberg (Rhld.) 43.116 490 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (10 Gemeinden).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Übach-Palenberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Übach-Palenberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Übach-Palenberg bei 666 %, für die Grundsteuer A bei 571 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Übach-Palenberg hoch?

Mit 666 % liegt Übach-Palenberg auf Platz 221 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 44 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Übach-Palenberg den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 680 % auf 666 % gesunken (-14 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 680 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Übach-Palenberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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