Königswinter

NW
Nordrhein-Westfalen Rhein-Sieg-Kreis PLZ 53639 40.458 Einwohner
Grundsteuer A 358 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 664 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -26 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Regionaldatenbank bzw. Bund der Steuerzahler NRW (differenzierte Sätze), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05382024

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Königswinter berechnen
Auf einen Blick

So steht Königswinter im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 664 % liegt Königswinter auf Platz 223 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 43 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Königswinter liegt 47 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rhein-Sieg-Kreis

Von den 19 Gemeinden im Kreis Rhein-Sieg-Kreis hat Königswinter den 18.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 822 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 690 % auf 664 % gesunken (-26 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 690 %).

Rechenbeispiel für Königswinter

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Königswinter 664 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 47 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 398,40 € im Jahr bzw. 99,60 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 664 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 664 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Königswinter.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Königswinter

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 690 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 690 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 690 % 0 %
2025 358 % 664 % -26 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Sieg-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Sieg-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
5 Alfter 23.766 904 % 2026
6 Much 14.629 890 % 2026
7 Hennef (Sieg) 48.112 882 % 2026
8 Neunkirchen-Seelscheid 20.321 870 % 2025
9 Swisttal 18.662 850 % 2026
10 Ruppichteroth 10.777 822 % 2025
11 Sankt Augustin 56.033 796 % 2025
12 Siegburg 42.204 790 % 2025
13 Rheinbach 27.012 787 % 2026
14 Lohmar 30.904 782 % 2025
15 Bad Honnef 24.930 771 % 2025
16 Bornheim 47.890 725 % 2026
17 Wachtberg 20.230 672 % 2026
18 Königswinter 40.458 664 % 2025
19 Troisdorf 75.742 535 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (19 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Königswinter

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Königswinter?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Königswinter bei 664 %, für die Grundsteuer A bei 358 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Königswinter hoch?

Mit 664 % liegt Königswinter auf Platz 223 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 43 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Königswinter den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 690 % auf 664 % gesunken (-26 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 690 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Königswinter?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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