Gütersloh

NW
Nordrhein-Westfalen Gütersloh PLZ 33330 99.854 Einwohner
Grundsteuer A 364 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 703 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +97 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Regionaldatenbank bzw. Bund der Steuerzahler NRW (differenzierte Sätze), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05754008

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Gütersloh berechnen
Auf einen Blick

So steht Gütersloh im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 703 % liegt Gütersloh auf Platz 177 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 55 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Gütersloh liegt 8 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Gütersloh

Von den 13 Gemeinden im Kreis Gütersloh hat Gütersloh den höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 556 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 479 % auf 703 % gestiegen (+224 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 606 %).

Rechenbeispiel für Gütersloh

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Gütersloh 703 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 8 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 421,80 € im Jahr bzw. 105,45 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 703 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 703 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Gütersloh.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Gütersloh

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 247 % 479 % –
2023 (vor der Reform) 247 % 479 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 606 % +127 %
2025 364 % 703 % +97 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Gütersloh

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Gütersloh

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Gütersloh 99.854 703 % 2025
2 Versmold 21.343 684 % 2026
3 Borgholzhausen 8.784 672 % 2026
4 Langenberg 8.363 665 % 2025
5 Steinhagen 20.251 650 % 2025
6 Rheda-Wiedenbrück 47.935 647 % 2025
7 Werther (Westf.) 11.001 639 % 2026
8 Rietberg 29.858 630 % 2026
9 Herzebrock-Clarholz 16.337 550 % 2025
10 Halle (Westf.) 21.366 520 % 2025
11 Harsewinkel 25.480 345 % 2025
12 Schloß Holte-Stukenbrock 26.297 310 % 2025
13 Verl 25.574 208 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (13 Gemeinden).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Gütersloh

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Gütersloh?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Gütersloh bei 703 %, für die Grundsteuer A bei 364 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Gütersloh hoch?

Mit 703 % liegt Gütersloh auf Platz 177 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 55 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Gütersloh den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 479 % auf 703 % gestiegen (+224 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 606 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Gütersloh?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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