Rosengarten

NI
Niedersachsen Harburg PLZ 21224 13.946 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03353029

Grundsteuer für Rosengarten berechnen
Auf einen Blick

So steht Rosengarten im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 400 % liegt Rosengarten auf Platz 176 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Rosengarten liegt 85 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Harburg

Von den 42 Gemeinden im Kreis Harburg hat Rosengarten den 8.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 355 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 390 % auf 400 % gestiegen (+10 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %).

Rechenbeispiel für Rosengarten

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rosengarten 400 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 85 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 240,00 € im Jahr bzw. 60,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rosengarten.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rosengarten

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 390 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 420 % +30 %
2024 (vor der Reform) 400 % 420 % 0 %
2025 – 400 % -20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Harburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Harburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
3 Bendestorf 2.329 450 % 2025
4 Tostedt 14.411 439 % 2025
5 Winsen (Luhe) 37.050 430 % 2025
6 Buchholz i. d. Nordheide 41.636 415 % 2025
7 Seevetal 44.091 410 % 2024
8 Hanstedt 6.320 400 % 2025
9 Moisburg 2.078 400 % 2025
10 Rosengarten 13.946 400 % 2025
11 Stelle 12.082 400 % 2024
12 Salzhausen 4.914 390 % 2025
13 Tespe 4.800 389 % 2025
14 Egestorf 2.674 387 % 2025
15 Hollenstedt 3.769 380 % 2024
16 Wulfsen 1.669 380 % 2025
17 Garlstorf 1.128 365 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (42 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rosengarten

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rosengarten?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rosengarten bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Rosengarten hoch?

Mit 400 % liegt Rosengarten auf Platz 176 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rosengarten den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 390 % auf 400 % gestiegen (+10 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rosengarten?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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