Grundsteuer-Hebesatz Lohne (Oldenburg)
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Lohne (Oldenburg) in Niedersachsen.
Lohne (Oldenburg)
NIBerechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03460006
Was bedeutet der Hebesatz von 330 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 330 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lohne (Oldenburg).
Hebesatz-Entwicklung in Lohne (Oldenburg)
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 275 % | 275 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 275 % | 275 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 330 % | 330 % | +55 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Springe | 28.662 | 460 % | 2025 |
| Bramsche | 28.741 | 260 % | 2025 |
| Verden (Aller) | 27.259 | 495 % | 2025 |
| Northeim | 27.255 | 400 % | 2025 |
| Wedemark | 29.773 | 350 % | 2025 |
| Osterholz-Scharmbeck | 29.832 | 585 % | 2025 |
Grundsteuer in Lohne (Oldenburg)
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lohne (Oldenburg)?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lohne (Oldenburg) bei 330 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lohne (Oldenburg)?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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