Osterholz-Scharmbeck

NI
Niedersachsen Osterholz PLZ 27711 29.757 Einwohner
Grundsteuer A 585 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 585 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +35 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03356007

Grundsteuer für Osterholz-Scharmbeck berechnen
Auf einen Blick

So steht Osterholz-Scharmbeck im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 585 % liegt Osterholz-Scharmbeck auf Platz 24 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 98 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Osterholz-Scharmbeck liegt 270 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Osterholz

Von den 11 Gemeinden im Kreis Osterholz hat Osterholz-Scharmbeck den 3.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 439 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 585 % gestiegen (+135 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 550 %).

Rechenbeispiel für Osterholz-Scharmbeck

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Osterholz-Scharmbeck 585 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 270 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 351,00 € im Jahr bzw. 87,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 585 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 585 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Osterholz-Scharmbeck.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Osterholz-Scharmbeck

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 550 % 550 % +100 %
2024 (vor der Reform) 550 % 550 % 0 %
2025 585 % 585 % +35 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Osterholz

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Osterholz

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Ritterhude 14.787 640 % 2024
2 Lilienthal 20.148 590 % 2024
3 Osterholz-Scharmbeck 29.757 585 % 2025
4 Schwanewede 19.918 495 % 2024
5 Grasberg 7.672 470 % 2025
6 Hambergen 5.576 420 % 2025
7 Worpswede 9.237 389 % 2025
8 Axstedt 1.210 360 % 2025
9 Vollersode 2.987 320 % 2025
10 Lübberstedt 689 310 % 2025
11 Holste 1.359 250 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (11 Gemeinden).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Osterholz-Scharmbeck

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Osterholz-Scharmbeck?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Osterholz-Scharmbeck bei 585 %, für die Grundsteuer A bei 585 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Osterholz-Scharmbeck hoch?

Mit 585 % liegt Osterholz-Scharmbeck auf Platz 24 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 98 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Osterholz-Scharmbeck den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 585 % gestiegen (+135 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 550 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Osterholz-Scharmbeck?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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