Osterholz-Scharmbeck

NI
Niedersachsen PLZ 27711 29.832 Einwohner
Grundsteuer A 585 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 585 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +35 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03356007

Grundsteuer für Osterholz-Scharmbeck berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 585 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 585 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Osterholz-Scharmbeck.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Osterholz-Scharmbeck

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 %
2023 (vor der Reform) 550 % 550 % +100 %
2024 (vor der Reform) 550 % 550 % 0 %
2025 585 % 585 % +35 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bad Zwischenahn 29.864 331 % 2025
Wedemark 29.773 350 % 2025
Einbeck 29.895 275 % 2025
Bramsche 28.741 260 % 2025
Springe 28.662 460 % 2025
Weyhe 31.047 476 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Osterholz-Scharmbeck

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Osterholz-Scharmbeck?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Osterholz-Scharmbeck bei 585 %, für die Grundsteuer A bei 585 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Osterholz-Scharmbeck?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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