Grundsteuer-Hebesatz Springe
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Springe in Niedersachsen.
Springe
NIBerechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03241017
Was bedeutet der Hebesatz von 460 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 460 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Springe.
Hebesatz-Entwicklung in Springe
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 450 % | 450 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 500 % | 500 % | +50 % |
| 2024 (vor der Reform) | 504 % | 504 % | +4 % |
| 2025 | 460 % | 460 % | -44 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Bramsche | 28.741 | 260 % | 2025 |
| Lohne (Oldenburg) | 28.131 | 330 % | 2024 |
| Wedemark | 29.773 | 350 % | 2025 |
| Osterholz-Scharmbeck | 29.832 | 585 % | 2025 |
| Bad Zwischenahn | 29.864 | 331 % | 2025 |
| Einbeck | 29.895 | 275 % | 2025 |
Grundsteuer in Springe
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Springe?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Springe bei 460 %, für die Grundsteuer A bei 460 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Springe?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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