Rögnitz

MV
Mecklenburg-Vorpommern Nordwestmecklenburg PLZ 19205 188 Einwohner
Grundsteuer A 295 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13074070

Grundsteuer für Rögnitz berechnen
Auf einen Blick

So steht Rögnitz im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 380 % liegt Rögnitz auf Platz 437 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 37 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Rögnitz liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg

Von den 83 Gemeinden im Kreis Nordwestmecklenburg hat Rögnitz den 31.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 360 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 380 % gestiegen (+30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Rögnitz

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rögnitz 380 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 15 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 228,00 € im Jahr bzw. 57,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rögnitz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rögnitz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 260 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 260 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 260 % 350 % 0 %
2025 295 % 380 % +30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Nordwestmecklenburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Nordwestmecklenburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
24 Brüsewitz 1.818 400 % 2024
25 Dorf Mecklenburg 3.115 400 % 2025
26 Glasin 790 400 % 2024
27 Neukloster 3.968 400 % 2024
28 Züsow 293 399 % 2025
29 Pokrent 676 396 % 2024
30 Carlow 1.211 395 % 2025
31 Rögnitz 188 380 % 2025
32 Schildetal 709 380 % 2024
33 Bibow 344 370 % 2024
34 Wedendorfersee 689 370 % 2024
35 Blowatz 1.119 369 % 2025
36 Benz 648 367 % 2025
37 Rieps 367 360 % 2025
38 Siemz-Niendorf 573 358 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (83 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rögnitz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rögnitz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rögnitz bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 295 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Rögnitz hoch?

Mit 380 % liegt Rögnitz auf Platz 437 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 37 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rögnitz den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 380 % gestiegen (+30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rögnitz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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