Blumenholz

MV
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte PLZ 17237 757 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 470 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +60 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13071012

Grundsteuer für Blumenholz berechnen
Auf einen Blick

So steht Blumenholz im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 470 % liegt Blumenholz auf Platz 101 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 85 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Blumenholz liegt 75 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Von den 146 Gemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte hat Blumenholz den 25.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 422 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 470 % gestiegen (+60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 410 %).

Rechenbeispiel für Blumenholz

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Blumenholz 470 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 75 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 282,00 € im Jahr bzw. 70,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 470 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 470 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Blumenholz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Blumenholz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 410 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 410 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 410 % 0 %
2025 – 470 % +60 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
18 Klein Vielen 656 485 % 2025
19 Walow 501 482 % 2025
20 Carpin 773 480 % 2025
21 Hohenzieritz 430 480 % 2025
22 Kittendorf 269 479 % 2025
23 Wolde 537 479 % 2025
24 Jürgenstorf 862 478 % 2025
25 Blumenholz 757 470 % 2025
26 Godendorf 241 470 % 2025
27 Burow 838 465 % 2025
28 Lärz 478 465 % 2025
29 Möllenbeck 777 465 % 2025
30 Bredenfelde 173 464 % 2025
31 Brunn 1.023 460 % 2025
32 Sponholz 705 460 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (146 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Blumenholz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Blumenholz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Blumenholz bei 470 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Blumenholz hoch?

Mit 470 % liegt Blumenholz auf Platz 101 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 85 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Blumenholz den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 470 % gestiegen (+60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 410 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Blumenholz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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