Gernsheim, Schöfferstadt

HE
Hessen PLZ 64579 10.647 Einwohner
Grundsteuer A 498 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 410 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06433004

Grundsteuer für Gernsheim, Schöfferstadt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 410 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 410 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Gernsheim, Schöfferstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Gernsheim, Schöfferstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 410 %
2023 (vor der Reform) 400 % 410 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 410 % 0 %
2025 498 % 410 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hüttenberg 10.614 512 % 2025
Wald-Michelbach 10.584 365 % 2024
Nauheim 10.509 981 % 2025
Felsberg 10.500 495 % 2025
Fürth 10.809 390 % 2025
Steinbach (Taunus) 10.834 1200 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Gernsheim, Schöfferstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Gernsheim, Schöfferstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Gernsheim, Schöfferstadt bei 410 %, für die Grundsteuer A bei 498 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Gernsheim, Schöfferstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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