Steinhöfel

BB
Brandenburg PLZ 15518 4.431 Einwohner
Grundsteuer A 315 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -5 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12067473

Grundsteuer für Steinhöfel berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinhöfel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinhöfel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 315 % 405 %
2023 (vor der Reform) 315 % 405 % 0 %
2024 (vor der Reform) 315 % 405 % 0 %
2025 400 % -5 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Heiligengrabe 4.410 415 % 2025
Liebenwalde 4.402 280 % 2025
Milower Land 4.339 320 % 2025
Peitz 4.322 394 % 2024
Müllrose 4.614 316 % 2025
Neuzelle 4.241 400 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinhöfel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinhöfel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinhöfel bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 315 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinhöfel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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