Heiligengrabe

BB
Brandenburg Ostprignitz-Ruppin PLZ 16909 4.302 Einwohner
Grundsteuer A 335 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 415 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +45 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12068181

Grundsteuer für Heiligengrabe berechnen
Auf einen Blick

So steht Heiligengrabe im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 415 % liegt Heiligengrabe auf Platz 75 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 81 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Brandenburg liegt bei 358 %, Heiligengrabe liegt 57 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Von den 23 Gemeinden im Kreis Ostprignitz-Ruppin hat Heiligengrabe den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 388 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 415 % gestiegen (+45 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 370 %).

Rechenbeispiel für Heiligengrabe

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Heiligengrabe 415 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 358 €, also 57 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 249,00 € im Jahr bzw. 62,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 415 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 415 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Heiligengrabe.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Heiligengrabe

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 270 % 370 % –
2023 (vor der Reform) 270 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 270 % 370 % 0 %
2025 335 % 415 % +45 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ostprignitz-Ruppin

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Wittstock/Dosse 13.642 515 % 2025
2 Kyritz 9.059 500 % 2025
3 Neustadt (Dosse) 3.502 497 % 2025
4 Neuruppin 31.887 450 % 2025
5 Wusterhausen/Dosse 5.725 440 % 2025
6 Lindow (Mark) 2.931 420 % 2025
7 Heiligengrabe 4.302 415 % 2025
8 Temnitzquell 744 410 % 2024
9 Walsleben 794 410 % 2024
10 Dabergotz 659 405 % 2024
11 Breddin 865 402 % 2025
12 Sieversdorf-Hohenofen 664 397 % 2025
13 Fehrbellin 8.946 385 % 2024
14 Herzberg (Mark) 650 372 % 2025
15 Rheinsberg 7.663 370 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (23 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Heiligengrabe

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Heiligengrabe?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Heiligengrabe bei 415 %, für die Grundsteuer A bei 335 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Heiligengrabe hoch?

Mit 415 % liegt Heiligengrabe auf Platz 75 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 81 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Heiligengrabe den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 415 % gestiegen (+45 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 370 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Heiligengrabe?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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