Grundsteuer-Hebesatz Rückersdorf
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Rückersdorf in Brandenburg.
Rückersdorf
BBBerechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12062417
Was bedeutet der Hebesatz von 387 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 387 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rückersdorf.
Hebesatz-Entwicklung in Rückersdorf
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 308 % | 387 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 308 % | 387 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 308 % | 387 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Bliesdorf | 1.320 | 395 % | 2024 |
| Gröden | 1.328 | 300 % | 2024 |
| Lieberose | 1.331 | 390 % | 2024 |
| Paulinenaue | 1.333 | 300 % | 2025 |
| Wiesengrund | 1.335 | 310 % | 2025 |
| Gusow-Platkow | 1.345 | 415 % | 2025 |
Grundsteuer in Rückersdorf
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rückersdorf?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rückersdorf bei 387 %, für die Grundsteuer A bei 308 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rückersdorf?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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