Paulinenaue

BB
Brandenburg PLZ 14641 1.333 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 300 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -110 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12063228

Grundsteuer für Paulinenaue berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Paulinenaue.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Paulinenaue

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 410 %
2023 (vor der Reform) 320 % 410 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 410 % 0 %
2025 280 % 300 % -110 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Wiesengrund 1.335 310 % 2025
Lieberose 1.331 390 % 2024
Gröden 1.328 300 % 2024
Gusow-Platkow 1.345 415 % 2025
Bliesdorf 1.320 395 % 2024
Rückersdorf 1.316 387 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Paulinenaue

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Paulinenaue?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Paulinenaue bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Paulinenaue?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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