Neutrebbin

BB
Brandenburg PLZ 15320 1.351 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 390 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +6 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12064365

Grundsteuer für Neutrebbin berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 390 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 390 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neutrebbin.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neutrebbin

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 304 % 384 %
2023 (vor der Reform) 304 % 384 % 0 %
2024 (vor der Reform) 304 % 384 % 0 %
2025 350 % 390 % +6 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Lindendorf 1.352 370 % 2025
Gusow-Platkow 1.345 415 % 2025
Märkisch Luch 1.357 350 % 2025
Wiesengrund 1.335 310 % 2025
Paulinenaue 1.333 300 % 2025
Lieberose 1.331 390 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Neutrebbin

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neutrebbin?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neutrebbin bei 390 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neutrebbin?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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