Neuruppin

BB
Brandenburg PLZ 16816 31.824 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 450 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12068320

Grundsteuer für Neuruppin berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 450 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 450 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neuruppin.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neuruppin

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 430 %
2023 (vor der Reform) 350 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 430 % 0 %
2025 310 % 450 % +20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Fürstenwalde/Spree 32.088 380 % 2025
Schwedt/Oder 33.699 443 % 2024
Ludwigsfelde 29.441 322 % 2025
Blankenfelde-Mahlow 29.160 210 % 2025
Strausberg 27.638 311 % 2025
Teltow 27.495 240 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Neuruppin

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuruppin?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neuruppin bei 450 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuruppin?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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