Rheinsberg

BB
Brandenburg PLZ 16818 7.740 Einwohner
Grundsteuer A 230 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 370 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -45 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12068353

Grundsteuer für Rheinsberg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 370 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 370 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rheinsberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rheinsberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 302 % 391 %
2023 (vor der Reform) 302 % 391 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 415 % +24 %
2025 230 % 370 % -45 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Elsterwerda 7.724 580 % 2025
Calau 7.679 400 % 2025
Vetschau/Spreewald 7.619 383 % 2025
Treuenbrietzen 7.535 450 % 2024
Birkenwerder 7.952 284 % 2025
Kremmen 7.511 300 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rheinsberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rheinsberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rheinsberg bei 370 %, für die Grundsteuer A bei 230 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rheinsberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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