Waldkirchen

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Bayern PLZ 94065 11.331 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 260 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09272151

Grundsteuer für Waldkirchen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 260 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 260 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Waldkirchen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Waldkirchen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 360 %
2023 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2025 280 % 260 % -100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Altdorf 11.333 350 % 2024
Rothenburg ob der Tauber, GKSt 11.374 350 % 2024
Trostberg 11.269 360 % 2024
Cadolzburg 11.222 378 % 2025
Burgthann 11.454 210 % 2025
Mömbris 11.195 320 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Waldkirchen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Waldkirchen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Waldkirchen bei 260 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Waldkirchen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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