Ringelai

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Bayern PLZ 94160 1.895 Einwohner
Grundsteuer A 180 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 180 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -200 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09272140

Grundsteuer für Ringelai berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 180 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 180 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ringelai.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Ringelai

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 380 %
2023 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2025 180 % 180 % -200 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bidingen 1.894 300 % 2025
Sommerhausen 1.894 460 % 2025
Hergensweiler 1.894 360 % 2025
Reit im Winkl 1.893 450 % 2024
Fuchsstadt 1.898 250 % 2025
Aholfing 1.899 220 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Ringelai

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ringelai?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ringelai bei 180 %, für die Grundsteuer A bei 180 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ringelai?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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