Sugenheim

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Bayern Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim PLZ 91438 2.296 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 157 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -243 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09575165

Grundsteuer für Sugenheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Sugenheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 157 % liegt Sugenheim auf Platz 1973 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 4 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Sugenheim liegt 121 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Von den 38 Gemeinden im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat Sugenheim den 31.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 223 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 157 % gesunken (-243 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Sugenheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Sugenheim 157 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 121 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 94,20 € im Jahr bzw. 23,55 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 157 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 157 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Sugenheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Sugenheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2025 350 % 157 % -243 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
24 Markt Bibart 1.793 200 % 2025
25 Markt Nordheim 1.136 200 % 2025
26 Obernzenn 2.495 200 % 2025
27 Gutenstetten 1.289 180 % 2025
28 Münchsteinach 1.417 175 % 2025
29 Uehlfeld 3.097 170 % 2025
30 Markt Taschendorf 1.034 165 % 2025
31 Sugenheim 2.296 157 % 2025
32 Illesheim 934 150 % 2025
33 Gerhardshofen 2.508 145 % 2025
34 Dachsbach 1.815 140 % 2025
35 Langenfeld 1.068 140 % 2025
36 Baudenbach 1.250 130 % 2025
37 Hemmersheim 655 123 % 2025
38 Oberscheinfeld 1.060 120 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (38 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Sugenheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Sugenheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Sugenheim bei 157 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Sugenheim hoch?

Mit 157 % liegt Sugenheim auf Platz 1973 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 4 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Sugenheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 157 % gesunken (-243 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Sugenheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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