Stein

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Bayern PLZ 90547 14.692 Einwohner
Grundsteuer A 603 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 765 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +315 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09573127

Grundsteuer für Stein berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 765 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 765 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stein.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stein

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 450 %
2023 (vor der Reform) 370 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 450 % 0 %
2025 603 % 765 % +315 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Neustadt a.d.Donau 14.708 260 % 2025
Landau a.d.Isar 14.759 260 % 2025
Neustadt b.Coburg, GKSt 14.775 260 % 2025
Dorfen 14.788 380 % 2024
Selb, GKSt 14.808 250 % 2025
Eckental 14.562 330 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Stein

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stein?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stein bei 765 %, für die Grundsteuer A bei 603 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stein?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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