Neustadt b.Coburg, GKSt

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Bayern Coburg PLZ 96465 14.620 Einwohner
Grundsteuer A 230 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 260 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -90 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09473151

Grundsteuer für Neustadt b.Coburg, GKSt berechnen
Auf einen Blick

So steht Neustadt b.Coburg, GKSt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 260 % liegt Neustadt b.Coburg, GKSt auf Platz 1076 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 45 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Neustadt b.Coburg, GKSt liegt 18 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Coburg

Von den 17 Gemeinden im Kreis Coburg hat Neustadt b.Coburg, GKSt den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 234 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 260 % gesunken (-50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Neustadt b.Coburg, GKSt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neustadt b.Coburg, GKSt 260 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 18 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 156,00 € im Jahr bzw. 39,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 260 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 260 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neustadt b.Coburg, GKSt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neustadt b.Coburg, GKSt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 310 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % +40 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 230 % 260 % -90 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Coburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Coburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Dörfles-Esbach 3.535 330 % 2025
2 Sonnefeld 4.422 310 % 2025
3 Ebersdorf b.Coburg 6.040 300 % 2025
4 Ahorn 4.003 290 % 2025
5 Weidhausen b.Coburg 3.113 275 % 2025
6 Rödental 12.329 270 % 2025
7 Neustadt b.Coburg, GKSt 14.620 260 % 2025
8 Bad Rodach 6.182 240 % 2025
9 Großheirath 2.541 240 % 2025
10 Grub a.Forst 2.510 210 % 2025
11 Lautertal 4.333 210 % 2025
12 Seßlach 3.763 195 % 2025
13 Itzgrund 2.313 180 % 2025
14 Niederfüllbach 1.450 180 % 2025
15 Untersiemau 4.087 180 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (17 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Neustadt b.Coburg, GKSt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neustadt b.Coburg, GKSt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neustadt b.Coburg, GKSt bei 260 %, für die Grundsteuer A bei 230 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Neustadt b.Coburg, GKSt hoch?

Mit 260 % liegt Neustadt b.Coburg, GKSt auf Platz 1076 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 45 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neustadt b.Coburg, GKSt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 260 % gesunken (-50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neustadt b.Coburg, GKSt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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