Seubersdorf i.d.OPf.

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Bayern Neumarkt i.d.OPf. PLZ 92358 5.270 Einwohner
Grundsteuer A 185 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 185 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -125 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09373160

Grundsteuer für Seubersdorf i.d.OPf. berechnen
Auf einen Blick

So steht Seubersdorf i.d.OPf. im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 185 % liegt Seubersdorf i.d.OPf. auf Platz 1774 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 13 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Seubersdorf i.d.OPf. liegt 93 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

Von den 19 Gemeinden im Kreis Neumarkt i.d.OPf. hat Seubersdorf i.d.OPf. den 17.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 221 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 185 % gesunken (-125 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 310 %).

Rechenbeispiel für Seubersdorf i.d.OPf.

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Seubersdorf i.d.OPf. 185 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 93 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 111,00 € im Jahr bzw. 27,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 185 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 185 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Seubersdorf i.d.OPf..

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Seubersdorf i.d.OPf.

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 310 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2025 185 % 185 % -125 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Neumarkt i.d.OPf.

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
5 Postbauer-Heng 7.932 245 % 2025
6 Dietfurt a.d.Altmühl 6.448 230 % 2025
7 Velburg 5.457 230 % 2025
8 Parsberg 7.829 225 % 2025
9 Breitenbrunn 3.687 220 % 2025
10 Hohenfels 2.295 220 % 2025
11 Pilsach 2.892 220 % 2025
12 Sengenthal 4.114 220 % 2025
13 Lauterhofen 3.737 210 % 2025
14 Mühlhausen 5.353 200 % 2025
15 Deining 5.371 195 % 2025
16 Freystadt 9.097 190 % 2025
17 Seubersdorf i.d.OPf. 5.270 185 % 2025
18 Lupburg 2.582 170 % 2025
19 Berg b.Neumarkt i.d.OPf. 8.069 165 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (19 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Seubersdorf i.d.OPf.

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Seubersdorf i.d.OPf.?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Seubersdorf i.d.OPf. bei 185 %, für die Grundsteuer A bei 185 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Seubersdorf i.d.OPf. hoch?

Mit 185 % liegt Seubersdorf i.d.OPf. auf Platz 1774 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 13 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Seubersdorf i.d.OPf. den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 185 % gesunken (-125 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 310 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Seubersdorf i.d.OPf.?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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