Patersdorf

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Bayern Regen PLZ 94265 1.704 Einwohner
Grundsteuer A 220 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -90 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09276134

Grundsteuer für Patersdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Patersdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 220 % liegt Patersdorf auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Patersdorf liegt 58 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Regen

Von den 24 Gemeinden im Kreis Regen hat Patersdorf den 13.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 239 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 220 % gesunken (-90 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 310 %).

Rechenbeispiel für Patersdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Patersdorf 220 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 58 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 132,00 € im Jahr bzw. 33,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Patersdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Patersdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 310 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2025 220 % 220 % -90 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Regen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Regen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
7 Lindberg 2.263 290 % 2025
8 Bischofsmais 3.376 250 % 2025
9 Kirchberg i.Wald 4.353 240 % 2025
10 Ruhmannsfelden 2.015 240 % 2025
11 Rinchnach 3.138 230 % 2025
12 Frauenau 2.657 225 % 2025
13 Arnbruck 2.031 220 % 2025
14 Patersdorf 1.704 220 % 2025
15 Böbrach 1.553 210 % 2025
16 Kirchdorf i.Wald 2.035 210 % 2025
17 Gotteszell 1.139 200 % 2025
18 Teisnach 2.956 190 % 2025
19 Kollnburg 2.720 180 % 2025
20 Achslach 957 170 % 2025
21 Drachselsried 2.387 170 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (24 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Patersdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Patersdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Patersdorf bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 220 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Patersdorf hoch?

Mit 220 % liegt Patersdorf auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Patersdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 220 % gesunken (-90 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 310 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Patersdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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