Böbrach

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Bayern PLZ 94255 1.572 Einwohner
Grundsteuer A 270 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 210 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -210 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09276118

Grundsteuer für Böbrach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 210 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 210 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Böbrach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Böbrach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 420 % 420 %
2023 (vor der Reform) 420 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 420 % 420 % 0 %
2025 270 % 210 % -210 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Kottgeisering 1.571 320 % 2024
Stadtprozelten 1.570 360 % 2024
Rammingen 1.570 200 % 2025
Pullenreuth 1.569 150 % 2025
Gammelsdorf 1.575 280 % 2025
Hochstadt a.Main 1.569 185 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Böbrach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Böbrach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Böbrach bei 210 %, für die Grundsteuer A bei 270 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Böbrach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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